AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der

Autodienst Deutschmann GmbH,

Breite Str. 5,

16552 Mühlenbecker Land

– nachfolgend „Werkstatt“ genannt –

und ihren Kunden.

 

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

2. Auftragserteilung

Aufträge können mündlich oder schriftlich erteilt werden. Der Kunde erhält auf Wunsch eine schriftliche Auftragsbestätigung. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem erteilten Auftrag.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Arbeitsaufwand sowie den verwendeten Materialien und Ersatzteilen. Rechnungen sind sofort nach Leistungserbringung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der fällige Gesamtbetrag kann in Bar- oder Kartenzahlung beglichen werden.

 

4. Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich und kostenpflichtig.

Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags berechnet die Werkstatt folgende Pauschalen:

  • Mechanische Arbeiten: 50,00 € brutto je Kostenvoranschlag
  • Lackier- und Karosseriearbeiten: 89,25 € brutto je Kostenvoranschlag

Wird nach Erstellung des Kostenvoranschlags ein Auftrag zur Durchführung der darin enthaltenen Arbeiten erteilt, wird die jeweils berechnete Kostenvoranschlagspauschale auf die Rechnung für die beauftragten Arbeiten vollständig angerechnet.

Erteilt der Kunde keinen Auftrag zur Durchführung der Arbeiten, bleibt die Kostenvoranschlagspauschale in der jeweils genannten Höhe zur Zahlung fällig.

Ergibt sich während der Durchführung des Auftrags, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich oder die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, wird der Kunde – soweit möglich – vorab informiert.

 

5. Fertigstellung und Abnahme

Die Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug nach Fertigstellung unverzüglich abzuholen. Mit der Abnahme gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit keine offensichtlichen Mängel angezeigt werden.

 

6. Gewährleistung 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, Verschleiß oder Fremdeinwirkung zurückzuführen sind.

 

7. Haftung 

Die Werkstatt haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Werkstatt.

 

9. Pfandrecht

Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht am Fahrzeug des Kunden zu.

 

10. Probefahrten und Überführungen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Probefahrten und Überführungsfahrten durchgeführt werden, soweit dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist.

 

11. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

 

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Werkstatt.

 
 
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